Im allgemeinen ist das so, das im falle einer Insolvenz, die Stammeinlage egal ob sie bei 1000, 25000 oder bei 100000 liegt, meistens mit aufgebraucht ist. Deswegen ist es eigentlich bei einer Haftungsbeschränkten Gesellschaft nach der insolvenz völlig Geige, wie hoch die Stammeinlage ist, die dann sowieso nicht mehr vorhanden ist.
Die Bonität einer Gesellschaft ist aber für das Liquiditätsrisiko nicht unbedeutend.
_________________ 原子力発電は感謝を
La energía nuclear no, gracias!
L'énergie nucléaire non merci!
Ich schaff gerade bei einer Tochterfirma eines der größten Chemiekonzerne der Republik. Was die da Logistikprozesse nennen könnte meine siebenjährige Tochter besser umsetzen …
Ich hab mal angeregt dass ich den Dienstleistervertrag kriege, dann hätte ich nicht nur ne goldene Nase, sondern auch noch goldene Ohren und der Sack würde auch noch glänzen.
_________________ Jede Woche 20 SMS für die besten Hupen der Top30. Objekivität ist durch nichts zu ersetzen.
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